AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
DTHgroup – Systemic Transformation for People and Organizations
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von HSflow™
Stand: August 2026
Simone Unger, Einzelunternehmerin
DTHgroup · An der Waage 4 · 97264 Helmstadt
USt-IdNr. DE367287449
— nachfolgend „Anbieterin“ —
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Bereitstellung der webbasierten Anwendung HSflow™ zwischen der Anbieterin und ihren Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Anbieterin ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(4) Wird zwischen den Parteien ein gesonderter Nutzungsvertrag geschlossen, gehen dessen Regelungen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Die Anbieterin stellt dem Kunden die webbasierte Anwendung HSflow™ zur Erfassung und Auswertung von CSRD/ESRS-S1-Kennzahlen zur eigenen Belegschaft als Software as a Service zur Verfügung.
(2) Die Auswertung erfolgt ausschließlich auf aggregierter Ebene (Gruppen- und Organisationskennzahlen sowie deren Verläufe). Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(3) Die Anbieterin schuldet die Bereitstellung der Anwendung, nicht die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen oder organisatorischen Erfolgs.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf dieser Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Anfrage.
(2) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der Anbieterin in Textform oder durch Unterzeichnung des Nutzungsvertrags zustande.
(3) Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln.
§ 4 Nutzungsrecht
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von HSflow™ für eigene Zwecke.
(2) Eine Weitergabe der Zugänge an Dritte, die Nachbildung der Anwendung oder eine Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist nicht gestattet.
(3) Alle Rechte an der Software, ihrer Methodik, der Kennzahlen-Logik und den Marken – insbesondere HSflow™ – verbleiben bei der Anbieterin.
§ 5 Zugang und Verfügbarkeit
(1) Der Zugang zu HSflow™ wird nach Zahlungseingang bereitgestellt.
(2) Ist der Kunde bereits S3Beleg-Kunde, wird HSflow™ in seinem bestehenden Zugang freigeschaltet; er benötigt keine separaten Zugangsdaten. Andernfalls erhält der Kunde eigene Zugangsdaten.
(3) Die Anbieterin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit rund um die Uhr. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit angekündigt.
§ 6 Zweckbestimmung – kein Medizinprodukt
(1) HSflow™ ist ein Organisations- und Nachhaltigkeits-Kennzahleninstrument zur Standortbestimmung psychosozialer Rahmenbedingungen auf Gruppen- und Organisationsebene im Sinne der ESRS-S1-Berichterstattung.
(2) HSflow™ ist ausdrücklich kein Medizinprodukt und dient weder der medizinischen oder psychologischen Diagnose, Behandlung oder Beurteilung einzelner Personen, noch ersetzt es eine solche. Die Kennzahlen sind Belege standardisiert gemessener Datenpunkte, keine medizinischen Befunde.
(3) Der Kunde trifft auf Basis von HSflow™ keine personenbezogenen Einzelfallentscheidungen, die einer fachlichen ärztlichen oder psychologischen Grundlage bedürfen.
(4) HSflow™ ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach § 5 ArbSchG, sondern kann diese ergänzen.
(5) In einzelnen Ländern darf HSflow™ nach den dort geltenden Vorschriften nur unter fachkundiger Begleitung eingesetzt werden. Dies betrifft derzeit Italien und Frankreich. In diesen Ländern ist das gesamte Dashboard hinter einer Authenticator-Freigabe gesichert; die Freigabe erfolgt durch die vom Kunden benannte Fachperson.
(6) Der Kunde benennt für diese Länder eine fachkundige Person und stellt sicher, dass die Auswertung nur unter deren Begleitung erfolgt. Die rechtliche Einordnung von HSflow™ außerhalb Deutschlands obliegt dem einsetzenden Unternehmen; die Anbieterin schuldet keine Prüfung ausländischer Berufs- oder Arbeitsschutzvorschriften.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung erfolgt als Jahreslizenz gemäß der jeweiligen Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Rechnungseingang.
(2) Sämtliche Beträge verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Anbieterin berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde bewahrt seine Zugangsdaten sorgfältig auf und nutzt die Anwendung dem vereinbarten Zweck entsprechend.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass die Erfassung datenschutzkonform und freiwillig erfolgt, dass ausreichend große Gruppen ausgewertet werden, sodass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich sind, und dass etwaige Beteiligungsrechte des Betriebs- oder Personalrats – insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 und Nr. 7 BetrVG – gewahrt werden.
(3) Der Kunde informiert seine Beschäftigten vor der Nutzung gemäß Art. 13 DSGVO. Ein Muster stellt die Anbieterin bereit.
§ 9 Datenschutz
(1) Beschäftigtendaten werden über HSflow™ grundsätzlich anonym bzw. aggregiert verarbeitet; eine Auswertung erfolgt nur auf Gruppenebene, die keinen Rückschluss auf einzelne Personen zulässt.
(2) Verarbeitet die Anbieterin darüber hinaus personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, geschieht dies auf Grundlage einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO, die auf Verlangen einer Partei abgeschlossen wird. Beide Parteien halten DSGVO und BDSG ein.
(3) Der Kunde ist gegenüber seinen Beschäftigten Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
(4) Die im Kundenkonto gespeicherten Inhalte bleiben beim Kunden. Die Anbieterin darf vollständig anonymisierte, aggregierte Daten ohne Personenbezug zur Produktverbesserung und für Benchmarks nutzen.
(5) Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Gewährleistung
(1) Die Anbieterin gewährleistet, dass HSflow™ im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Mängelansprüche.
(2) Bei Mängeln leistet die Anbieterin Nacherfüllung durch Fehlerbehebung oder Umgehungslösung innerhalb angemessener Frist.
§ 11 Haftung
(1) Die Anbieterin haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
(4) Für Entscheidungen des Kunden auf Basis der Kennzahlen nach § 6 haftet die Anbieterin nicht.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Diese Pflicht gilt für die Dauer des Vertrags und 24 Monate darüber hinaus.
§ 13 Laufzeit und Vertragsende
(1) Der Vertrag ist befristet. Er läuft zwölf Monate ab Bereitstellung und endet mit Ablauf dieser Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
(2) Eine Verlängerung kommt nur durch ausdrückliche Vereinbarung beider Parteien in Textform zustande. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Der Kunde kann seine Daten vor Vertragsende als PDF oder CSV exportieren; danach werden sie nach angemessener Frist gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 14 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Die Anbieterin kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung oder an geänderte technische Rahmenbedingungen erforderlich ist.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
(3) Wesentliche Änderungen der Leistung zum Nachteil des Kunden berechtigen diesen zur Kündigung.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Würzburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
